Widerrufsrecht für an der Haustür geschlossene Energieverträge

Unser Kundenservice hilft weiter

Immer wieder kommt es vor, dass sich verunsicherte AnruferInnen an unsere Mitarbeitenden des Stadtwerke-Kundenservice wenden, weil man sie an der Haustür auf den Abschluss eines neuen Strom- oder Gasvertrages gedrängt hat. Oftmals unter der fälschlichen Aussage, es handele sich um eine Aktion des heimischen Stadtwerks.

Um der unangenehmen Situation und dem nachhaltigen Druck an der Haustür zu entkommen, wird nicht selten unüberlegt ein neuer Energieliefervertrag unterschrieben. Was viele nicht wissen: Auch mit der Herausgabe der Zählernummer wird bereits ein neuer Vertrag abgeschlossen.

Was ist also zu tun, wenn der Wechsel zu einem anderen Versorger eigentlich gar nicht gewollt ist? Hilflos ist man nicht: Strom- und Gasverträge, die online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen wurden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dann wird der Vertrag unwirksam. Die 14 Tage Widerrufsfirst beginnen erst mit der Belehrung über das Widerrufsrecht, z.B. mit dem Begrüßungsschreiben des neuen Anbieters. Wer also erst nach drei Wochen eine Vertragsbestätigung erhält, kann immer noch von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Fehlt die Widerrufsbelehrung ganz, hat man ab Vertragsabschluss ein Jahr und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen (§ 356 Abs. 3 S.2 BGB). Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten kostenlose Musterbriefe an.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice. Dieser ist telefonisch zu erreichen unter der Nummer 05722 2807 555.

 

Am heutigen Freitag,
9. Dezember 2022, findet eine Betriebsversammlung statt.

 

Die Störungsannahme und der Bereitschaftsdienst sind unter der Rufnummer 05722 28070 erreichbar.

 

 

Unsere Kundencenter haben an diesem Tag zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: