Ersatzversorgung Gas
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.
Sie werden in folgenden Fällen der Ersatzverordnung zugeordnet*:
- Ihr bisheriger Energieliefervertrag wurde aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages ggü. Ihrem Lieferanten beendet und Sie verbrauchen weiter Energie. Ein typischer Fall ist die Insolvenz des bisherigen Lieferanten. Sie haben dann für drei Monate keinen Anspruch auf die Grundversorgung.
- Wenn Sie einen Lieferantenwechsel vornehmen und dieser sich um wenige Tage verzögert, werden Sie für diese Tage der Ersatzversorgung zugeordnet.
*Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung von Fallbeispielen. Es kann durchaus Einzelfälle geben,
in denen die Zuordnung aus bestimmten Gründen anders als hier dargestellt ausfallen kann.
Ab 01.01.2025 gelten im Tarif GASErsatzversorgung folgende Preise. Die Bruttopreise enthalten 19% Mehrwertsteuer.
- Arbeitspreis bis 8.000 kWh/Jahr: 10,60 ct/kWh (netto), 12,61 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 60,00 €/Jahr (netto), 71,40 €/Jahr (brutto)
- Arbeitspreis ab 8.001 kWh/Jahr: 10,35 ct/kWh (netto), 12,32 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 80,00 €/Jahr (netto), 95,20 €/Jahr (brutto)
- Arbeitspreis ab 16.001 kWh/Jahr: 10,25 ct/kWh (netto), 12,20 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 96,00 €/Jahr (netto), 114,24 €/Jahr (brutto)
- Arbeitspreis ab 50.001 kWh/Jahr: 9,10,25 ct/kWh (netto), 12,20 ct/kWh (brutto), Grundpreis je Jahr: 0,00 €/Jahr (netto), 0,00 €/Jahr (brutto)
Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit:
Für Gewerbekunden (Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden sowie Nicht-Haushaltskunden RLM) gelten gesonderte Tarife:
Hinweis: Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung haben wir zum 1. November 2022 unsere Tarif- und Preisstruktur angepasst. Die Ersatzversorgung ist seitdem von der Grundversorgung entkoppelt. Die Tarife "GASGrundversorgung für Haushaltskunden" und "GASErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.
Preishistorie GASErsatzversorgung:
- Preisblatt GASErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.07.2024 (MwSt. 19%); Zum 01.07.2024 wurde die Gasspeicherumlage angepasst, Arbeits- und Grundpreise sind seit dem 01.04.2024 unverändert
- Preisblatt GASErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.01.2024 (MwSt. 7%)
- Preisblatt GASErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.09.2023
- Preisblatt GASErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.03.2023
- Preisblatt GASErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.12.2022 bis 28.02.2023
- Preisblatt GASErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig vom 01.11.2022 bis 30.11.2022
- Tarifinformation GASErsatzversorgung - Haushaltskunden, Nichthaushaltskunden, RLM-Kunden - ab 01.12.2022 bis 28.02.2023
- Tarifinformation GASErsatzversorgung - Haushaltskunden, Nichthaushaltskunden, RLM-Kunden - ab 01.03.2023 bis 31.08.2023
- Tarifinformation GASErsatzversorgung, gültig ab 01.09.2023
- Tarifinformation GASErsatzversorgung - Haushaltskunden, Nichthaushaltskunde, RLM-Kunden, gültig ab 01.01.2024 (7% MwSt.)
- Tarifinformation GASErsatzversorgung - Haushaltskunden, Nichthaushaltskunde, RLM-Kunden, gültig ab 01.07.2024 (19% MwSt.); Zum 01.07.2024 wurde die Gasspeicherumlage angepasst, Arbeits- und Grundpreise sind seit dem 01.04.2024 unverändert