Ersatzversorgung Gas

Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.

Sie werden in folgenden Fällen der Ersatzverordnung zugeordnet*:

*Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung von  Fallbeispielen. Es kann durchaus Einzelfälle geben,
in denen die Zuordnung aus bestimmten Gründen anders als hier dargestellt ausfallen kann.

 

Ab 01.04.2024 gelten im Tarif GASErsatzversorgung folgende Preise. Die Netto-Preise sind seit dem 01.01.2024 unverändert. Nach der Rücknahme der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer enthalten die Bruttopreise ab 01.04.2024 wieder 19% Mehrwertsteuer.

Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit:

Für Gewerbekunden (Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden sowie Nicht-Haushaltskunden RLM) gelten gesonderte Tarife:

Hinweis: Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung haben wir zum 1. November 2022 unsere Tarif- und Preisstruktur angepasst. Die Ersatzversorgung ist seitdem von der Grundversorgung entkoppelt. Die Tarife "GASGrundversorgung für Haushaltskunden" und "GASErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.

Preishistorie GASErsatzversorgung: