Grundversorgung Gas

Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.

Ab 01.01.2025 gelten im Tarif GASGrundversorgung folgende Preise. Die Bruttopreise enthalten 19% Mehrwertsteuer.

Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit: