Grundversorgung Gas

Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Gas beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Gasversorger entscheiden.

Ab 01.04.2024 bis 31.12.2024 gelten im Tarif GASGrundversorgung folgende Preise. Die Netto-Preise sind seit dem 01.01.2024 unverändert. Nach der Rücknahme der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer enthalten die Bruttopreise ab 01.04.2024 wieder 19% Mehrwertsteuer.

Zum Download stehen Ihnen folgende Dateien bereit:

Bei Interesse an einem Energieliefervertrag in der Grundversorgung rufen Sie uns bitte an: 05722 2807-555.