Gasanbieter wechseln
So geht´s:
Grundsätzlich gilt der Gasanbieter, der die meisten Kunden vor Ort mit Gas versorgt, als "Grundversorger". Die meisten Haushalte sind Kunden in eben dieser "Grundversorgung" mit häufig überdurchschnittlichem Preisgefüge. Jeder Kunde kann seinen Gaslieferanten frei wechseln.
In drei Schritten zum Lieferantenwechsel:
- 1. Ermitteln Sie Ihren Gasverbrauch
Die Angaben zum Gasverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
- 2. Vergleichen Sie Preise und Leistungen verschiedener Anbieter
Mit Online-Tarifrechner lassen sich Energielieferanten und Energiepreise schnell und übersichtlich vergleichen.
Achten Sie dabei unbedingt auf:
- Vertragslaufzeiten (kurz und flexibel oder langfristig und sicher)
- Kündigungsfristen (z. B. bei Umzug oder Preissteigerungen),
- Preisgarantien oder Preisanpassungsklauseln
- Zahlungsmodalitäten (z. B. Einzugsermächtigung, Vorkasse)
- 3. Schließen Sie einen neuen Vertrag ab
Alle Angaben für den neuen Vertrag finden Sie auf Ihrer letzten Gasabrechnung.
Als Ihr neuer Gaslieferant übernehmen wir anschließend alle weiteren Formalitäten für Sie. Wir kündigen den Liefervertrag bei Ihrem bisherigen Gaslieferanten unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen und organisieren den notwendigen Datenaustausch und ggf. die Zählerablesung. Wir übernehmen auch die Netzanmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber für Sie. Dafür benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht. Sie erhalten selbstverständlich eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss. Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf drei Wochen gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber nicht überschreiten. Bitte beachten Sie:
- ohne zeitliche Vertragsbindung bei Ihrem bisherigen Gaslieferanten können wir einen Wechsel innerhalb von 10 Tagen vollziehen
- bei Vertragsbindung müssen wir uns an Ihre mit dem bisherigen Gaslieferanten vereinbarten Kündigungsfristen halten
Einen bestehenden Vertrag kündigen:
In der Regel übernimmt der neue Energielieferant für Sie die Kündigung des Energieliefervertrags bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Haushaltskunden in der Grundversorgung können ihren Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Haushaltskunden, die über einen Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung versorgt werden, müssen für die Kündigung die Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Energieliefervertrags einhalten.
Kann es zu Lieferunterbrechungen kommen?
Nein. Die Versorgung Ihres Haushalts mit Gas ist jederzeit über die Ersatzversorgung sichergestellt. Für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) ist der Grundversorger verantwortlich. Selbst bei Verzögerungen im Lieferantenwechsel wird der Haushaltskunde ununterbrochen mit Energie beliefert. Zähler oder Leitungen werden beim Energielieferantenwechsel nicht aus- oder umgebaut. Der örtliche Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um die Wartung des Strom- bzw. Gasversorgungsnetzes und ist Ihr Ansprechpartner bei Störungen im Versorgungsnetz.
Mit Beginn der Energieversorgung durch den neuen Lieferanten wird die Gaslieferung zu den Konditionen des neuen Energieversorgers durchgeführt. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsumstellung erhalten Sie die Rechnung von Ihrem neuen Energielieferanten. Die Aufforderung zur Zählerablesung erhalten Sie in der Regel weiterhin vom Netzbetreiber.