Stromtarife
Egal ob Sie eine neue Wohnung beziehen, ein Haus bauen oder Strom für Ihr Elektroauto benötigen. Mit uns entscheiden Sie sich für eine zuverlässige Versorgung, ein transparentes Preismanagement und Kundenservice vor Ort.
In unserem Tarifrechner finden Sie den Stromtarif, der am besten zu Ihnen passt.
Oder verschaffen Sie sich einen Überblick zu den aktuellen Stromtarifen für Haushaltskunden mit der Tarifübersicht , Preise gültig ab 3/2024
Übrigens: Mit Strom und Gas im Kombitarif sparen Sie doppelt. Auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom und Gas gibt es 0,2 Cent netto Rabatt. Sichern Sie sich jetzt die maximale Preisersparnis!
Unser Kundenservice-Team ist für Sie da, wenn Sie Fragen haben: Service-Hotline 05722 2807-555 oder E-Mail an kundenservice@swsl.de.
Folgende Vertragsunterlagen stehen für Sie zum Download bereit:
- Auftragsformular STROMVARIO mit Option KOMBI-Tarif
- Auftragsformular STROMÖKO mit Option KOMBI-Tarif
- Auftragsformular STROMHT&NT mit Option KOMBI-Tarif
- Auftragsformular STROMWÄRME - getrennte Messung HT&NT
- Auftragsformular STROMWÄRME - getrennte Messung ET
- Auftragsformular STROMWÄRME - gemeinsame Messung HT&NT
- Auftragsformular STROMbewegt - getrennte Messung ET
- Auftragsformular STROMbewegtplus - gemeinsame Messung ET
Wichtige Dokumente zum Auftrag STROM:
Grundversorgung Strom
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Stromversorger entscheiden. Wir sind Grundversorger in der Kernstadt Obernkirchen.
Die nachfolgend aufgeführten Preise im Tarif STROMGrundversorgung gelten ab 01.03.2024:
- Arbeitspreis: 29,01 ct/kWh (netto), 34,52 ct/kWh (brutto)
- Grundpreis: 144,44 €/Jahr (netto), 171,88 €/Jahr (brutto)
- Messstellenbetrieb*
- Konventionelle Messeinrichtung: 8,88 €/Jahr (netto), 12,71 €/Jahr (brutto)
- Moderne Messeinrichtung, Intelligentes Messystem: 16,81 €/Jahr (netto), 20,00 €/Jahr (brutto)
*Die aufgeführten Messentgelte gelten ausschließlich im Versorgungsgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH. Hat der Netzbetreiber ergänzend zur Messeinrichtung ein Schaltgerät installiert, werden zusätzlich 8,76 Euro (netto) bzw. 10,42 Euro (brutto) für den konventionellen Zähler und 15,00 Euro (netto) bzw. 17,85 EURO (brutto) für die moderne Messeinrichtung sowie für intelligente Messsysteme im Jahr berechnet.
Die Preise setzen sich aus einem Grundpreis, einem Arbeitspreis und (ab 01.01.2024) dem Entgelt für Mess-
stellenbetrieb/Messung zusammen. In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen
Höhe enthalten. Die Preise ohne Mehrwertsteuer sind als Netto-Preise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnungen sind
die Preise ohne Mehrwertsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.
Der Strompreis setzt sich aus staatlich veranlassten Preisbestandteilen, regulatorisch gesetzten Preisbestandteilen
(u.a. Netzentgelte), den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Service sowie der Mehrwertsteuer zusammen.
Folgende Abgaben und Umlagen sind in den Arbeitspreisen enthalten:
Stromsteuer nach §3 Stromsteuergesetz 2,05 ct/kWh,
Konzessionsabgabe nach §4 Konzessionsabgabenverordnung 1,32 ct/kWh,
Umlage nach §17 (5) Energiewirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage) 0,656 ct/kWh,
Umlage nach §26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage) 0,275 ct/kWh,
Umlage nach §19 (2) der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV-Umlage) 0,643 ct/kWh.
Bei Interesse an einem Energieliefervertrag in der Grundversorgung rufen Sie uns bitte an: 05722 2807-555
Zum Download stehen folgende Dateien bereit:
Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung haben wir zum 1. November 2022 unsere Tarifstruktur angepasst. Die Ersatzversorgung ist seitdem von der Grundversorgung entkoppelt. Die neuen Tarife "STROMGrundversorgung für Haushaltskunden" und "STROMErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen dann die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.
Preishistorie:
- Preisblatt STROMGrundversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt STROMGrundversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.01.2023
- Preisblatt STROMGrundversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.11.2022 bis 31.12.2022
Ersatzversorgung Strom
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist im Energiewirtschaftsgesetz und in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Wenn Sie keinen wettbewerblichen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie vom Grundversorger mit Energie beliefert. Je nach Fallkonstellation erfolgt dies im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung. Ihr Vertragspartner ist der Grundversorger, also der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert. Wir sind Grundversorger in der Kernstadt Obernkirchen.
Sie werden in folgenden Fällen der Ersatzverordnung zugeordnet*:
- Ihr bisheriger Energieliefervertrag wurde aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages ggü. Ihrem Lieferanten beendet und Sie verbrauchen weiter Energie. Ein typischer Fall ist die Insolvenz des bisherigen Lieferanten. Sie haben dann für drei Monate keinen Anspruch auf die Grundversorgung.
- Wenn Sie einen Lieferantenwechsel vornehmen und dieser sich um wenige Tage verzögert, werden Sie für diese Tage der Ersatzversorgung zugeordnet.
*Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung von Fallbeispielen. Es kann durchaus Einzelfälle geben, in denen die Zuordnung aus bestimmten Gründen anders als hier dargestellt ausfallen kann.
Im Tarif STROMErsatzversorgung gelten ab 1.03.2024 folgende Preise:
- Arbeitspreis: 29,01 ct/kWh (netto), 34,52 ct/kWh (brutto)
- Grundpreis: 144,44 €/Jahr (netto), 171,88 €/Jahr (brutto)
- Messstellenbetrieb*
- Konventionelle Messeinrichtung: 8,88 €/Jahr (netto), 10,57 €/Jahr (brutto)
- Moderne Messeinrichtung, Intelligentes Messystem: 16,81 €/Jahr (netto), 20,00 €/Jahr (brutto)
*Die aufgeführten Messentgelte gelten ausschließlich im Versorgungsgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH. Hat der Netzbetreiber ergänzend zur Messeinrichtung ein Schaltgerät installiert, werden zusätzlich 8,76 Euro (netto) bzw. 10,42 Euro (brutto) für den konventionellen Zähler und 15,00 Euro (netto) bzw. 17,85 EURO (brutto) für die moderne Messeinrichtung sowie für intelligente Messsysteme im Jahr berechnet.
Die Preise setzen sich aus einem Grundpreis, einem Arbeitspreis und (ab 01.01.2024) dem Entgelt für Mess-
stellenbetrieb/Messung zusammen. In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen
Höhe enthalten. Die Preise ohne Mehrwertsteuer sind als Netto-Preise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnungen sind
die Preise ohne Mehrwertsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.
Der Strompreis setzt sich aus staatlich veranlassten Preisbestandteilen, regulatorisch gesetzten Preisbestandteilen
(u.a. Netzentgelte), den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Service sowie der Mehrwertsteuer zusammen.
Folgende Abgaben und Umlagen sind in den Arbeitspreisen enthalten:
Stromsteuer nach §3 Stromsteuergesetz 2,05 ct/kWh,
Konzessionsabgabe nach §4 Konzessionsabgabenverordnung 1,32 ct/kWh,
Umlage nach §17 (5) Energiewirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage) 0,656 ct/kWh,
Umlage nach §26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage) 0,275 ct/kWh,
Umlage nach §19 (2) der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV-Umlage) 0,643 ct/kWh.
Zum Download stehen folgende Dateien bereit:
- Preisblatt STROMErsatzversorgung, gültig ab 01.03.24
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden und -Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.03.2024
Preishistorie STROMErsatzversorgung:
- Preisblatt STROMErsatzversorgung, gültig ab 01.01.24 bis 29.02.2024
- Preisblatt STROMErsatzversorgung, gültig ab 01.09.2023 bis 31.12.2023
- Preisblatt STROMErsatzversorgung, gültig vom 1.11. bis 30.11.2022
- Preisblatt STROMErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.12.2022 bis 28.02.2023
- Preisblatt STROMErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.03.2023 bis 31.08.2023
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden und -Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.01.2024 bis 29.02.2024
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden - und Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.09.2023 bis 31.12.2023
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden - und - Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.03.2023 bis 31.08.2023
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden - und - Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.12.2022 bis 28.02.2023
- Tarifinformation STROMGrund- und Ersatzversorgung - Haushaltskunden - und STROMErsatzversorgung Nicht-Haushaltskunden - ab 01.07.2022 bis 30.11.2022
Für Nicht-Haushaltskunden bzw. Gewerbekunden mit einer Verbrauchsmenge über 10.000 Kilowattstunden im Jahr gelten gesonderte Tarife. Beratung erhalten Sie durch unseren Gewerbekunden-Service.