Stromtarife
Egal ob Sie eine neue Wohnung beziehen, ein Haus bauen oder Strom für Ihr Elektroauto benötigen. Mit uns entscheiden Sie sich für eine zuverlässige Versorgung, ein transparentes Preismanagement und Kundenservice vor Ort.
In unserem Tarifrechner finden Sie den Stromtarif, der am besten zu Ihnen passt.
Oder verschaffen Sie sich einen Überblick zu den aktuellen Stromtarifen für Haushaltskunden mit der Tarifübersicht , Preise gültig ab 3/2024
Übrigens: Mit Strom und Gas im Kombitarif sparen Sie doppelt. Auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom und Gas gibt es 0,2 Cent netto Rabatt. Sichern Sie sich jetzt die maximale Preisersparnis!
Unser Kundenservice-Team ist für Sie da, wenn Sie Fragen haben: Service-Hotline 05722 2807-555 oder E-Mail an kundenservice@swsl.de.
Folgende Vertragsunterlagen stehen für Sie zum Download bereit:
- Auftragsformular STROMVARIO mit Option KOMBI-Tarif
- Auftragsformular STROMÖKO mit Option KOMBI-Tarif
- Auftragsformular STROMHT&NT mit Option KOMBI-Tarif
- Auftragsformular STROMWÄRME - getrennte Messung HT&NT
- Auftragsformular STROMWÄRME - getrennte Messung ET
- Auftragsformular STROMWÄRME - gemeinsame Messung HT&NT
- Auftragsformular STROMbewegt - getrennte Messung ET
- Auftragsformular STROMbewegtplus - gemeinsame Messung ET
Wichtige Dokumente zum Auftrag STROM:
Dynamischer Stromtarif
Managen Sie Ihre Strompreise selbst: Mit unserem dynamischen Stromtarif STROMDYNAMISCH nehmen Sie Verbrauch und Kosten selbst in die Hand.
Was ist ein dynamischer Stromtarif?
Mit STROMDYNAMISCH profitieren Sie von günstigen Strompreisen an der Börse, sofern Sie Ihren Stromverbrauch in die Zeiten niedriger Kosten verlagern.
Ein Teil Ihres Strompreises ist variabel. Dieser ändert sich stündlich abhängig von den Spotmarktpreisen an der Börse.
Daraus ergibt sich für Sie im Vergleich zu einem Strombezugsvertrag mit einem festen Preis die Möglichkeit, den Strom zu einem deutlich niedrigeren Preis zu beziehen. Die Spotmarktpreise können aber auch die am Markt angebotenen Festpreise für Stromlieferungen übersteigen. Kurz gesagt: Die Preise können stark variieren und ggf. ist der Preis höher als in einem herkömmlichen Haushaltskundentarif. Eine Überprüfung der Kostenentwicklung durch uns findet nicht statt.
Wann lohnt sich ein dynamischer Stromtarif?
Wenn viel Strom vorhanden ist und wenig benötigt wird (z.B. nachts), sinken die Preise. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch also in Zeiten verlagern, in denen besonders günstige Strompreise herrschen, sparen Sie bares Geld. Laden Sie Ihr E-Auto beispielsweise nachts, schonen Sie Ihren Geldbeutel. Besonders günstig wird es zudem, wenn viel Strom aus erneuerbaren Energien verfügbar ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für die Nutzung ist ein fehlerlos funktionierendes und geeignetes intelligentes Messsystem gemäß §2 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz.
Wie setzt sich der Preis zusammen?
Der Preis für den dynamischen Stromtarif setzt sich aus dem Grundpreis, dem Arbeitspreis und dem variablen Spotmarktpreis zusammen. Hinzu kommt das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
Der variable Spotmarktpreis (ct/kWh) wird an der EPEX Spot SE, der europäischen Börse für Stromhandel, einmal täglich für jede Stunde des Folgetages in EUR pro MWh festgelegt und veröffentlicht. Sie finden die festgelegten Preise für den nächsten Tag in der Regel ab ca. 18 Uhr hier
Sie können die Spotmarktpreise auch über die Website SMARD der Bundenetzagentur bzw. der Börse EPEX Spot SE abrufen.
Um den Preis in Kilowattstunden (kWh) zu erhalten, müssen Sie den angezeigten Preis in Megawattstunden (MWh) durch 1.000 dividieren. Sollte die EPEX Spot SE keinen stündlichen Market Clearing Price ermitteln oder veröffentlichen so treten an dessen Stelle die diesen Preisen hinsichtlich der Voraussetzungen weitestgehend entsprechenden veröffentlichten Preise oder Indizes.
Der so ermittelte variable Spotmarktpreis für jede Stunde des Folgetages wird automatisch angepasst und Ihnen weiterberechnet - die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH hat darauf keinen Einfluss.
Die Menge der gelieferten Energie wird vom für die Messdatenermittlung zuständigen Dritten (also dem örtlichen Netzbetreiber, dem grundzuständiger Messstellenbetreiber oder dem wettbewerblicher Messstellenbetreiber) an der Messstelle (i.S.d. § 2 Nr. 11 Messstellenbetriebsgesetz) stundenscharf ermittelt und an die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH übermittelt. Ist eine stundenscharfe Messung Ihres Stromverbrauchs aus rechtlichen oder tatsächlichen vorübergehenden Gründen nicht möglich, so werden die ermittelten stündlichen Spotmarktpreise dem Energieverbrauch anhand des für Sie geltenden Standardlastprofils zugeordnet.
Wie kann ich einen Vertrag abschließen?
Bei Interesse an einem Vertragsabschluss wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter Telefon 05722 2807-555 oder per E-Mail an kundenservice@swsl.de
Grundversorgung Strom
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Ihr Vertragspartner ist der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert. Sie sind automatisch in der Grund- bzw. Ersatzversorgung, wenn Sie sich nicht aktiv für einen Stromversorger entscheiden. Wir sind Grundversorger in der Kernstadt Obernkirchen.
Die nachfolgend aufgeführten Preise im Tarif STROMGrundversorgung gelten ab 01.03.2024:
- Arbeitspreis: 29,01 ct/kWh (netto), 34,52 ct/kWh (brutto)
- Grundpreis: 144,44 €/Jahr (netto), 171,88 €/Jahr (brutto)
- Messstellenbetrieb*
- Konventionelle Messeinrichtung: 8,88 €/Jahr (netto), 12,71 €/Jahr (brutto)
- Moderne Messeinrichtung, Intelligentes Messystem: 16,81 €/Jahr (netto), 20,00 €/Jahr (brutto)
*Die aufgeführten Messentgelte gelten ausschließlich im Versorgungsgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH. Hat der Netzbetreiber ergänzend zur Messeinrichtung ein Schaltgerät installiert, werden zusätzlich 8,76 Euro (netto) bzw. 10,42 Euro (brutto) für den konventionellen Zähler und 15,00 Euro (netto) bzw. 17,85 EURO (brutto) für die moderne Messeinrichtung sowie für intelligente Messsysteme im Jahr berechnet.
Die Preise setzen sich aus einem Grundpreis, einem Arbeitspreis und (ab 01.01.2024) dem Entgelt für Mess-
stellenbetrieb/Messung zusammen. In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen
Höhe enthalten. Die Preise ohne Mehrwertsteuer sind als Netto-Preise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnungen sind
die Preise ohne Mehrwertsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.
Der Strompreis setzt sich aus staatlich veranlassten Preisbestandteilen, regulatorisch gesetzten Preisbestandteilen
(u.a. Netzentgelte), den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Service sowie der Mehrwertsteuer zusammen.
Folgende Abgaben und Umlagen sind in den Arbeitspreisen enthalten:
Stromsteuer nach §3 Stromsteuergesetz 2,05 ct/kWh,
Konzessionsabgabe nach §4 Konzessionsabgabenverordnung 1,32 ct/kWh,
Umlage nach §17 (5) Energiewirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage) 0,816 ct/kWh,
Umlage nach §26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage) 0,277 ct/kWh,Aufschlag für besondere Netznutzung (vormals Umlage nach §19 (2) StromNEV) 1,558 ct/kWh.
Bei Interesse an einem Energieliefervertrag in der Grundversorgung rufen Sie uns bitte an: 05722 2807-555
Zum Download stehen folgende Dateien bereit:
- Preisblatt STROMGrundversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.03.2024, neue Umlagen zum 01.01.2025
Preishistorie:
- Preisblatt STROMGrundversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt STROMGrundversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.01.2023
- Preisblatt STROMGrundversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.11.2022 bis 31.12.2022
Aufgrund der vom Gesetzgeber beschlossenen Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung haben wir zum 1. November 2022 unsere Tarifstruktur angepasst. Die Ersatzversorgung ist seitdem von der Grundversorgung entkoppelt. Die neuen Tarife "STROMGrundversorgung für Haushaltskunden" und "STROMErsatzversorgung für Haushaltskunden" ersetzen dann die bestehenden Grund- und Ersatzversorgungstarife für Haushaltskunden. Die Änderung gilt für neu begründete und laufende Versorgungsverhältnisse.
Ersatzversorgung Strom
Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. Dies ist im Energiewirtschaftsgesetz und in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) geregelt. Wenn Sie keinen wettbewerblichen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie vom Grundversorger mit Energie beliefert. Je nach Fallkonstellation erfolgt dies im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung. Ihr Vertragspartner ist der Grundversorger, also der Versorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert. Wir sind Grundversorger in der Kernstadt Obernkirchen.
Sie werden in folgenden Fällen der Ersatzverordnung zugeordnet*:
- Ihr bisheriger Energieliefervertrag wurde aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages ggü. Ihrem Lieferanten beendet und Sie verbrauchen weiter Energie. Ein typischer Fall ist die Insolvenz des bisherigen Lieferanten. Sie haben dann für drei Monate keinen Anspruch auf die Grundversorgung.
- Wenn Sie einen Lieferantenwechsel vornehmen und dieser sich um wenige Tage verzögert, werden Sie für diese Tage der Ersatzversorgung zugeordnet.
*Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung von Fallbeispielen. Es kann durchaus Einzelfälle geben, in denen die Zuordnung aus bestimmten Gründen anders als hier dargestellt ausfallen kann.
Im Tarif STROMErsatzversorgung gelten ab 1.03.2024 folgende Preise:
- Arbeitspreis: 29,01 ct/kWh (netto), 34,52 ct/kWh (brutto)
- Grundpreis: 144,44 €/Jahr (netto), 171,88 €/Jahr (brutto)
- Messstellenbetrieb*
- Konventionelle Messeinrichtung: 8,88 €/Jahr (netto), 10,57 €/Jahr (brutto)
- Moderne Messeinrichtung, Intelligentes Messystem: 16,81 €/Jahr (netto), 20,00 €/Jahr (brutto)
*Die aufgeführten Messentgelte gelten ausschließlich im Versorgungsgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH. Hat der Netzbetreiber ergänzend zur Messeinrichtung ein Schaltgerät installiert, werden zusätzlich 8,76 Euro (netto) bzw. 10,42 Euro (brutto) für den konventionellen Zähler und 15,00 Euro (netto) bzw. 17,85 EURO (brutto) für die moderne Messeinrichtung sowie für intelligente Messsysteme im Jahr berechnet.
Die Preise setzen sich aus einem Grundpreis, einem Arbeitspreis und (ab 01.01.2024) dem Entgelt für Mess-
stellenbetrieb/Messung zusammen. In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen
Höhe enthalten. Die Preise ohne Mehrwertsteuer sind als Netto-Preise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnungen sind
die Preise ohne Mehrwertsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.
Der Strompreis setzt sich aus staatlich veranlassten Preisbestandteilen, regulatorisch gesetzten Preisbestandteilen
(u.a. Netzentgelte), den Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Service sowie der Mehrwertsteuer zusammen.
Folgende Abgaben und Umlagen sind in den Arbeitspreisen enthalten:
Stromsteuer nach §3 Stromsteuergesetz 2,05 ct/kWh,
Konzessionsabgabe nach §4 Konzessionsabgabenverordnung 1,32 ct/kWh,
Umlage nach §17 (5) Energiewirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage) 0,816 ct/kWh,
Umlage nach §26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage) 0,277 ct/kWh,
Aufschlag für besondere Netznetzung (vormals Umlage nach §19 (2) StromNEV) 1,558 ct/kWh.
Zum Download stehen folgende Dateien bereit:
- Preisblatt STROMErsatzversorgung, gültig ab 01.03.24, neue Umlagen zum 01.01.2025
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden und -Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.03.2024, neue Umlagen zum 01.01.2025
Preishistorie STROMErsatzversorgung:
- Preisblatt STROMErsatzversorgung, gültig ab 01.01.24 bis 29.02.2024
- Preisblatt STROMErsatzversorgung, gültig ab 01.09.2023 bis 31.12.2023
- Preisblatt STROMErsatzversorgung, gültig vom 1.11. bis 30.11.2022
- Preisblatt STROMErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.12.2022 bis 28.02.2023
- Preisblatt STROMErsatzversorgung (Haushaltskunden), gültig ab 01.03.2023 bis 31.08.2023
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden und -Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.01.2024 bis 29.02.2024
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden - und Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.09.2023 bis 31.12.2023
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden - und - Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.03.2023 bis 31.08.2023
- Tarifinformation STROMErsatzversorgung - Haushaltskunden - und - Nicht-Haushaltskunden, Leistungsgemessene Kunden (RLM) - ab 01.12.2022 bis 28.02.2023
- Tarifinformation STROMGrund- und Ersatzversorgung - Haushaltskunden - und STROMErsatzversorgung Nicht-Haushaltskunden - ab 01.07.2022 bis 30.11.2022
Für Nicht-Haushaltskunden bzw. Gewerbekunden mit einer Verbrauchsmenge über 10.000 Kilowattstunden im Jahr gelten gesonderte Tarife. Beratung erhalten Sie durch unseren Gewerbekunden-Service.