Strompreiszusammensetzung
Ihr Strompreis setzt sich aus folgenden drei Bestandteilen zusammen:
- Steuern, Abgaben und Umlagen, die der Staat festlegt. Diese beinhalten die Umsatz- und die Stromsteuer sowie folgende Umlagen:
- Konzessionsabgabe,
- Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG,
- Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung,
- Offshore-Netzumlage,
- Umlage für abschaltbare Lasten
- Nettonetzentgelte inklusive Abrechnung (Netznutzungsentgelt) und Messstellenbetrieb
- Die Netzentgelte sind gesetzlich reguliert.
- Mit den Netzentgelten werden die Stromnetze betrieben und ausgebaut.
- Diese Entgelte werden von den Netzbetreibern erhoben und über den Strompreis an die Stromkunden weitergegeben.
- Auch das Entgelt für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (z. B. Zähler), die Ablesung und das Inkasso sind hier enthalten.
- Kosten für die Strombeschaffung (Erzeugung oder Einkauf an der Börse), Vertrieb und Service sowie Gewinnmarge
Weitere Informationen zur Preiszusammsetzung erhalten Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.