Abwendungsvereinbarung bei drohender Liefersperre
Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV sind wir als Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten.
Das Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie hier ansehen.
Hinweis: Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.