§ 19 Abs. 2 EnWG: Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss
Der Netzanschluss (Hausanschluss) ist die Verbindung zwischen dem Verteilungsnetz und der Kundenanlage.
Die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss ergeben sich aus den technischen Regelwerken DVGW G 2000.