FAQs
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Jahresverbrauchsabrechnung.
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Wann erhalte ich die Jahresverbrauchsabrechnung?
Die Jahresverbrauchsabrechnung wird etwa Mitte Januar rückwirkend zum Stichtag 31.12. erstellt und bis Ende Januar mit der Post verschickt.
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Wo sehe ich auf der Rechnung meine geleisteten Zahlungen des ganzen Jahres?
Auf dem Deckblatt zur Jahresverbrauchsabrechnung sind unter dem Punkt „bezahlte Abschläge“ Ihre Zahlungen vermerkt.
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Warum weist meine Rechnung nur elf Abschlagszahlungen aus? Wurde eine Zahlung nicht berücksichtigt?
Nein, als unser Kunde zahlen Sie elf Mal im Jahr einen Abschlag für Ihre Energieversorgung. Im ersten Monat des neuen Jahres - im Regelfall Ende Januar - erhalten Sie dann Ihre Jahresverbrauchsabrechnung.
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Zu welchem Termin muss ich meine Abschläge zahlen?
Die Abschläge sind jeweils zum 20. eines Monats (Februar bis Dezember) fällig. Die Fälligkeitstermine und die neuen Abschläge teilen wir Ihnen auf Seite 2 der Jahresverbrauchsabrechnung mit.
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Wie wird die Höhe des neuen Abschlags errechnet?
Nach Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln wir auf der Basis Ihres Vorjahresenergieverbrauchs sowie der aktuellen Energiekosten die neue Abschlagshöhe. Wenn Sie im Jahr zuvor weniger Energie verbraucht haben, dann senken wir für das Folgejahr natürlich auch Ihren monatlichen Abschlag.
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Wie werden meine Abschläge berechnet, wenn ich Neukunde bin?
Die Höhe der Abschlagsbeträge bei Neuverträgen beruht zunächst auf Erfahrungswerten. Sie können jedoch nach 3 – 4 Monaten eine Zwischenablesung vornehmen, um die Richtigkeit dieses Betrags bei uns überprüfen zu lassen.
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Warum habe ich im Vergleich zum Vorjahr mehr Strom verbraucht? Es hat sich nichts verändert.
Eine Veränderung Ihres Energiebedarfes kann unterschiedliche Gründe haben. Zum einen kann dies an äußeren Einflüssen aufgrund eines langen und sehr kalten Winters liegen. Auch ältere Elektrogeräte, die viel Strom verbrauchen, können eine Erklärung sein. Vielleicht hat sich aber auch etwas an Ihrem Nutzungsverhalten geändert? Vielleicht sind aber auch Ihre Ablesewerte nicht korrekt. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne.
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Gibt es Tarife, die günstiger für mich sind?
Wir bieten individuelle Produkte für Ihre Strom- und Gasversorgung an. Damit wir den für Sie passenden Tarif finden, beraten wir Sie gerne. Rufen Sie einfach unsere Servicehotline unter 05722 2807-555 an oder besuchen Sie uns im Kundencenter Bückeburg oder Stadthagen.
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Warum fallen trotz Leerstand einer Wohnung Rechnungsbeiträge für Strom an?
Bei einem Leerstand ist der Verbrauch geringer gegenüber einer bewohnten Wohnung. Zu dem minimalen Verbrauch wird der Grundpreis in Rechnung gestellt. Der Grundpreis ist eine jährliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Sie enthält alle Fixkosten wie Messpreis, Aufwendungen für Abrechnung, Stromzählerbereitstellung und -miete und weitere Kosten.
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Was versteht man unter Strom-Mix?
Strom wird standardmäßig aus erneuerbaren Energien, Erdgas, Kohle, Kernenergie und sonstigen fossilen Energieträgern gewonnen. Die "Mischung" aus den verschiedenen Energieträgern nennt man den Strom-Mix. Beziehen Sie Ökostrom, erfolgt der Strom-Mix ausschliesslich aus erneuerbaren Energieträgern.